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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsbeschreibung Textilreinigung
Die bei uns eingelieferten Textilien werden gemäß Pflegesymbolen in der Kleidung sach- und fachgerecht gereinigt und gefinisht (Bügeln, Dämpfen oder Pressen).

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die wir nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, Mottenfraß, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. Falls im Reinigungsgut kein Pflegesymbol enthalten ist, welches die Pflegeart vorgibt, werden wir nach fachkundiger Warenschau eine Pflegeart bestimmen. In diesem Falle stellen wir uns jedoch von jeder Haftung frei und lassen uns dies schriftlich durch eine Haftungsfreistellung bestätigen. Sollte eine Pflegebarkeit des eingelieferten Kleidungsstücks nicht gegeben sein, so behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle erstatten wir den Bearbeitungspreis.

Rückgabe
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (Kassenbon/Bearbeitungsauftrag). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Für den Fall der Herausgabe nach zutreffender Beschreibung des Reinigungsgutes sind wir zur Identitätsfeststellung berechtigt, den gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) des Kunden zu verlangen und seine Daten zweckbezogen zu speichern. Das auf dem Abholbeleg aufgedruckte Datum gilt als frühest möglicher Abholtermin. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist uns der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigen, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös, welcher sich aus dem Verkaufspreis abzgl. des Bearbeitungspreises und einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- EUR ergibt.

Mangelhafte Rücklieferung
Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde (z. B. durch Vorlage der am Kleidungsstück befindlichen Kennzeichnung). Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Für die Bearbeitung der Reklamation benötigen wir in jedem Falle die Kennzeichnung (Papierstreifen), die an jedem bearbeiteten Stück vor der Bearbeitung von uns angebracht wurde.

Haftung
In den Fällen von Verlust oder Bearbeitungsschäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften wir jeweils in Höhe des Zeitwertes des Reinigungsgutes. Die Zeitwertermittlung erfolgt durch die jeweils aktuellen Zeitwerttabellen des International Fabricare Institut in der Fassung des Forschungsinstitutes Hohenstein. Diese können im Ladengeschäft eingesehen oder bei uns abgefordert werden. Ansprüche gegen die Gesllschaft können nur an Ihrem Unternehmenssitz (Berlin-Treptow) geltend gemacht werden.


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